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Höhere Gebühren für die Behandlung von Bürgerrechtsbegehren

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Änderung der Gebührenverordnung zum Bürgerrechtsgesetz genehmigt. Mit der Gebührenerhöhung wird dem Kostendeckungsprinzip gemäss Gesetz über Verwaltungsgebühren entsprochen. Gleichzeitig wird die aufgelaufene Teuerung berücksichtigt. Die Änderung wird sofort wirksam.

Bereits bisher wurde bei der Festsetzung der Gebühren zwischen ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern sowie Bewerbern mit Schweizer Bürgerrecht unterschieden. In der neuen Verordnung wird bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern bei der Bemessung der Gebühren nach dem Alter unterschieden, und ob das Gesuch um Einbürgerung gemeinsam mit der Ehepartnerin oder dem Ehepartner eingereicht wird.

Neu wird die bisher separat aufgeführte Gebühr von 200 Franken für die Einholung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung nicht mehr separat verrechnet, sondern direkt zu den Kantonsgebühren hinzugeschlagen, woraus noch eine einzige Gebühr resultiert.

Die Gebührenerhöhung führt für den Kanton zu geschätzten Mehreinnahmen von jährlich rund 50'000 Franken.

Die vom kantonalen Bürgerrechtsdienst zu erhebenden Gebühren für die Behandlung von Bürgerrechtsbegehren wurden im September 1992 letztmals angepasst.

Weitere Auskünfte

Alexander Egli, lic. iur. Tel. 267 95 93 Vorsteher Zivilstandsamt Der Bürgerrechtsdienst befindet sich neu im Zivilstandsamt, Rittergasse 11, Tel. 267 81 81 - Öffnungszeit: Donnerstag 08.00 - 11.00 / 13.30 - 17.30 Uhr