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Initiative "Der Bäumlihof bleibt grün"

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat zur Volksinitiative "Der Bäumlihof bleibt grün" innert der gesetzlichen 5-Jahresfrist mit Vorlage eines Gegenvorschlages berichten kann aber die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Frist zur ersten Berichterstattung an den Grossen Rat nicht einhalten.

Das von der Volksinitiative anvisierte Gebiet ist heute der sogenannten grauen Zone zugewiesen. Es handelt sich also um Areal, für welches noch keine Nutzung vorgesehen ist und das erst überbaut werden darf, wenn der Grosse Rat die Zoneneinteilung festgesetzt und allenfalls zusätzliche spezielle Bauvorschriften erlassen hat.

Das Baudepartement hat einen Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet. Dieser sieht nach der Durchführung des öffentlichen Planauflageverfahrens und in Berücksichtigung der dabei eingegangenen Einsprachen vor, dass ca. 9/10 des von der Initiative erfassten Gebietes in die Grünzone eingewiesen wird; rund 10% (der untere Teil an der Bäumlihofstrasse/Allmendstrasse) soll weiterhin in der grauen Zone bleiben. Der Gegenvorschlag wurde den Mitgliedern des Initiativkomitees sowie den Einsprechern vorgestellt und erläutert. Gleichzeitig schlug das Baudepartement vor, das von der Initiative erfasste Gebiet weiterhin in der grauen Zone zu belassen. Damit wäre den Anliegen der Initianten am besten entsprochen, weil in der grauen Zone liegendes Gebiet faktisch nur landwirtschaftlich genutzt werden kann, während in der Grünzone explizit verschiedene Nutzungen, unter anderem auch für Freizeitanlagen, zulässig sind.

Sowohl der Gegenvorschlag als auch die Beibehaltung des Status quo bedingen eine Änderung des bei der Raumplanungskommission des Grossen Rates liegenden Entwurfes für ein neues Baugesetz. Der Entwurf sieht derzeit keine graue Zone mehr vor.

Die Initianten haben sich bereit erklärt, den Vorschlag zur Beibehaltung des Status quo, also der grauen Zone, zu prüfen. Die Beibehaltung der grauen Zone hätte den Rückzug der Initiative zur Folge.

Ob es in unserem Kanton inskünftig noch eine "graue Zone" geben wird, hängt eng mit der Ausgestaltung des neuen Baugesetzes zusammen. Sowohl die grossrätliche Raumplanungskommission als auch die Initianten brauchen für ihre Entscheidfassung noch einige Zeit, weshalb für den Regierungsrat seine definitive Berichterstattung innnerhalb der Zweijahresfrist nicht möglich ist. Die 5-Jahresfrist soll aber eingehalten werden.

Weitere Auskünfte

Fritz Schumacher, Kantonsbaumeister Tel. 267 93 91