Initiative für eine finanziell tragbare Pensionskasse des Basler Staatspersonals ist rechtlich zulässig
MedienmitteilungRegierungsrat
Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Initiative für eine finanziell tragbare Pensionskasse des Basler Staatspersonals für rechtlich zulässig zu erklären.
Die Pensionskasse des Basler Staatspersonals wird heute durch das Gesetz betreffend die Pensionskasse des Basler Staatspersonals geregelt. Die eingereichte Initiative verlangt, dass das Pensionskassengesetz so geändert wird, dass die Aufwendungen des Kantons Basel-Stadt für die Pensionskasse 17 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme der bei der Kasse Versicherten nicht übersteigen dürfen. Weiter soll die Garantieverpflichtung des Staates betragsmässig nicht weiter erhöht werden dürfen.
Die eingereichte Initiative befasst sich nur mit einem Gegenstand und verlangt nichts Unmögliches. Der Regierungsrat stellt deshalb dem Grossen Rat den Antrag, die Initiative für eine finanziell tragbare Pensionskasse des Basler Staatspersonals für rechtlich zulässig zu erklären.