Initiative für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr ist rechtlich zulässig
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die mit 6'455 gültigen Unterschriften zustande gekommene Initiative für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr für rechtlich zulässig zu erklären.
Die eingereichte Initiative ist unformuliert und verlangt vom Grossen Rat, dass Fahrzeuge, Haltestellen und andere Einrichtungen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs behinderten- und betagtengerecht ausgestaltet werden.
Bei der Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit hat der Regierungsrat die Initiative daraufhin zu überprüfen, ob sie höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand befasst und nichts Unmögliches verlangt. Der Kanton Basel-Stadt ist auf seinem Gebiet für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr nicht alleine zuständig. Aufgrund von Bundesrecht und Staatsverträgen haben im Verkehrsbereich auch andere Gemeinwesen gewisse Zuständigkeiten. Da jedoch die vorliegende Initiative unformuliert ist, lässt sie dem Gesetzgeber die Möglichkeit, sie verfassungskonform auszulegen und bei ihrer allfälligen Ausformulierung die verschiedenen Zuständigkeitsgrenzen zu beachten.
Wenn eine Volksinitiative zustande gekommen ist, prüft der Regierungsrat aufgrund des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum innert sechs Monaten, ob die Initiative rechtlich zulässig ist; anschliessend stellt er dem Grossen Rat, der darüber zu entscheiden hat, einen entsprechenden Antrag.