Initiative für einen rücksichtsvollen Flugverkehr zur Ablehnung empfohlen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Stimmberechtigten die unformulierte "Initiative für einen rücksichtsvollen Flugverkehr" ohne Gegenvorschlag mit der Empfehlung auf Verwerfung zur Abstimmung vorzulegen.
Der Regierungsrat hat für die Anliegen der direktbetroffenen Anwohner grosses Verständnis. Er ist sich bewusst, dass die Fluglärmbelastung und die Beachtung der mit dem Betrieb des Flughafens verbundenen Risiken ernst anzugehende Problemkreise darstellen und hat denn auch die feste Absicht, sich in Partnerschaft mit den französischen Behörden dafür einzusetzen, dass sowohl der Fluglärm als auch das mit einem Flugbetrieb generell einhergehende Risiko so gering als möglich ausfallen. Im besonderen ist er gewillt, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten jeweils dafür einzusetzen, dass die Anzahl der Nachtflüge in einem vertretbaren Rahmen bleibt und dass die Reklamationen vom Flughafen entgegenkommend und ernsthaft behandelt werden.
Die Behörden dürfen jedoch nicht zu Zielen oder Massnahmen verpflichtet werden, die den Betrieb des Flughafens oder des Flugverkehrs im allgemeinen verhindern könnten oder ganzheitliche Interessensabwägungen nicht mehr zuliessen. Dies wäre bei einer wörtlichen Verwirklichung der kompromisslosen Forderungen der Initiative der Fall - die wörtliche Umsetzung ist somit nicht möglich. Letztlich könnten die Behörden nur in einem allgemeinen Sinn angewiesen werden, die von der Initiative angesprochenen Anliegen im Einzelfall ernsthaft in die Interessensabwägung einzubringen. Hierzu ist der Regierungsrat allerdings bereits durch einen entsprechenden Beschluss des Grossen Rates rechtlich verpflichtet.
Aufgrund der Besonderheiten des Flughafens Basel-Mulhouse als binationalem Flughafen im Ausland stellt der Erlass eines zusätzlichen Gesetzes keine sinnvolle Lösung dar. Nur das geschickte politische Ansprechen der Anliegen im Einzelfall und in einem für alle anderen Partner akzeptablen Mass kann das notwendige Verständnis und damit eine erhöhte Rücksichtnahme auf die Anliegen der direktbetroffenen baselstädtischen Bevölkerung bewirken. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, auf eine Ausformulierung eines Gesetzes zu verzichten und die Initiative ohne Gegenvorschlag dem Volk mit der Empfehlung auf Verwerfung zur Abstimmung vorzulegen.
Die Initiative für einen rücksichtsvollen Flugverkehr wurde dem Regierungsrat im November 1989 zur Berichterstattung überwiesen. Im März 1992 erklärte der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates die Initiative für ungültig, da sie gegen höherstehendes Recht verstosse. Die gegen diesen Entscheid erhobene Verfassungsbeschwerde lehnte das baselstädtische Appellationsgericht im Juni 1993 ab. Im November 1994 hob das Bundesgericht den Entscheid des Appellationsgerichtes teilweise auf. Daraufhin hat das Basler Appellationsgericht seinerseits den Beschluss des Grossen Rates betreffend Ungültigerklärung der Intitiative aufgehoben.