Jugenddienste: Keine integrale Zusammenlegung
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Aufgaben der Jugendhilfe werden nicht zusammengeführt und damit nicht einem einzigen Departement zugeordnet. Der Status quo bleibt grundsätzlich erhalten.
An einer speziell für dieses Thema anberaumten Sitzung hat der Regierungsrat nach eingehender Diskussion festgestellt, dass ein Zusammenlegen der staatlichen und staatlich subventionierten Jugendarbeit, wie dies von einer Expertengruppe bzw. einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen wurde, nicht möglich bzw. nicht sinnvoll ist. Die heute vom Justiz- bzw. vom Erziehungsdepartement wahrgenommenen Aufgaben können entweder aus rechtlichen oder betrieblichen Gründen nicht in ihrer Gesamtheit zusammengefasst und dem einen oder anderen Departement zugeordnet werden. Es würden insbesondere neue Schnittstellen und damit neuer, zusätzlicher Koordinationsaufwand entstehen.
Aus diesem Grund hat der Regierungsrat beschlossen, den Status quo grundsätzlich bestehen zu lassen. Abgeklärt wird hingegen noch, ob einzelne Teilbereiche der Jugendarbeit aus fachlichen Gründen zusammengeführt werden sollen. Dies betrifft im speziellen die Offene Jugend- und Kinderarbeit, die Quartierarbeit und gewisse Aufgaben des Jugendamtes.