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Kantonale Beihilfe: Höhe der Teuerungszulage festgelegt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat beschlossen den Bezügerinnen und Bezügern kantonaler Beihilfen die zu Hause wohnen eine einmalige Teuerungszulage auf ihre Beihilfen zu gewähren.

Bereits im Januar 1997 hat der Regierungsrat entschieden, die Einkommensgrenzen für Bezügerinnen und Bezüger kantonaler Beihilfen (Alleinstehende und Ehepaare), die zu Hause wohnen, im laufenden Jahr nicht zu erhöhen, sondern stattdessen eine einmalige Teuerungszulage auszurichten (siehe auch Medienmitteilung vom 7. Januar 1997). Mit dieser Zulage soll die während der Jahre 1995 und 1996 aufgelaufene Teuerung von insgesamt 2,6 Prozent ausgeglichen werden.

Nun hat der Regierungsrat die Höhe dieser einmaligen Teuerungszulagen festgelegt; sie betragen 65 Franken für Alleinstehende und 130 Franken für Ehepaare und werden den anspruchsberechtigten Zu-Hause-Wohnenden im September 1997 ausbezahlt. Anspruchsberechtigt sind gegen 4’900 Bezügerinnen und Bezüger von Beihilfen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf gut 350’000 Franken.

Die letzte Teuerungsanpassung der Beihilfen ist per 1.1.1995 erfolgt.

Weitere Auskünfte

René Angst Tel. 267 86 64 Vorsteher Amt für Sozialbeiträge