Kein spezielles Impulsprogramm zur baulichen Sanierung von privaten Wohnliegenschaften im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Motion Alex Weil LDP -- Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat ihm den parlamentarischen Vorstoss (Motion) zur Durchführung eines zeitlich befristeten Impulsprogrammes zur baulichen Sanierung von privaten Wohnliegenschaften im Kanton Basel-Stadt nicht zu überweisen da er mit bereits eingeleiteten Aktionen dieselben Ziele verfolgt.
Die im April 1997 eingereichte Motion verlangt vom Regierungsrat die Schaffung der Voraussetzungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene, um möglichst rasch ein umfassendes Konzept für ein zeitlich befristetes Impulsprogramm zur Sanierung von Wohnliegenschaften im Kanton Basel-Stadt ausarbeiten und umsetzen zu können. Ein solches Impulsprogramm wäre aus mehreren Gründen sinnvoll: Das gesamte Baugewerbe erhält Aufträge und kann dadurch in schwierigen Zeiten Arbeitsplätze erhalten; der Energieverbrauch kann wesentlich gesenkt werden; die Wohnqualität im städtischen Bereich wird aufgewertet.
Der Regierungsrat stellt fest, dass die Motion zwar grundsätzlich rechtlich zulässig ist. Da mit einer Motion jedoch nur Massnahmen verlangt werden können, die in der Zuständigkeit des Grossen Rates liegen, erscheint der verbindliche Charakter der Motion hier nicht gegeben. Erst die Erarbeitung des gewünschten Impulsprogrammes würde aufzeigen, welche Massnahmen angebracht sind und welche davon in die Zuständigkeit des Grossen Rates fallen. Deshalb wäre die Überweisung des Vorstosses in Form eines Anzuges angezeigt, was jedoch aufgrund der Dringlichkeit des Anliegens - das Programm des Bundes ist zeitlich begrenzt - nicht sinnvoll erscheint.
Der Regierungsrat beantwortet deshalb die Motion direkt und beantragt dem Grossen Rat, ihm diese nicht zu überweisen. Der Regierungsrat begründet sein Vorgehen damit, dass er mit den bereits eingeleiteten Massnahmen dieselben Ziele verfolgt, wie sie in der Motion dargestellt werden. Die vorgeschlagenen Programme erfüllen sowohl inhaltlich als auch zeitlich weitgehend die in der Motion aufgeführten Anregungen und Forderungen.