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Kein Verkauf besonders attraktiver Auto-Kontrollschilder

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Eva Huber SP und Kleine Anfrage Hans-Ruedi Bachmann LDP -- Der Regierungsrat hält am bestehenden bürgerfreundlichen System der Schilderzuteilung nach Nummernbereichen fest.

Beide parlamentarischen Vorstösse regen an, durch den Verkauf oder die Versteigerung besonders attraktiver oder anderweitig spezieller Kontrollschild-Nummern - wie zum Beispiel tiefe Nummern oder sogenannte Schnapszahlen - zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Ordentliche Kontrollschilder werden nach schweizerischem Recht (Art. 87, Abs. 5, der eidgenössischen Verkehrszulassungsverordnung) lediglich leihweise abgegeben; sie können also nicht verkauft werden. Allerdings bleibt es denkbar, interessierten Personen Kontrollschilder mit bestimmten Nummern gegen Zahlung einer höheren Leihgebühr abzugeben.

Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen sind in Basel-Stadt die Fahrzeuge für die Zuteilung von Kontrollschildern klar definierten Nummernbereichen zugeordnet. So werden z.B. ein- bis dreistellige Nummern nur für Händlerschilder, vierstellige nur für Kontrollschilder von Taxis, Gesellschafts- und Lastwagen vergeben. Personenwagen erhalten immer Kontrollschilder mit fünfstelligen Nummern. Dieses System hat sich bewährt und liess in unserem Kanton den in anderen Kantonen bekannten "Nummernfetischismus" gar nicht aufkommen. Eine Änderung der Schildzuteilungspraxis hätte zwangsläufig tiefgreifende und umfangreiche Anpassungen sowohl der betrieblichen Infrastruktur als auch der Datenverarbeitungsprogramme und damit erhebliche Mehrkosten zur Folge. Die Arbeitsabläufe würden komplizierter, das Zuteilungsreglement strenger und unflexibler. Diesem Mehraufwand stünden zwar Mehreinnahmen in Form von Versteigerungserträgen oder höheren Gebühren gegenüber, die jedoch ungenügend wären.

Im übrigen stellt sich die Frage, ob das verwaltungsrechtliche Gebot der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger es zulässt, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit zum massgeblichen Kriterium für den Erwerb bestimmter Kontrollschilder wird. Der Regierungsrat ist deshalb davon überzeugt, dass das bestehende, bewährte System beizubehalten ist und auf teure Veränderungen mit nur kurzfristigen Erfolgen verzichtet werden soll.

Weitere Auskünfte

Rainer Zimmermann, lic. iur. Tel. 267 79 99 Chef Motorfahrzeugkontrolle/Rechtsdienst Peter Schmutz Tel. 267 82 02 Administrativer Leiter Motorfahrzeugkontrolle