Keine generelle Reduktion des Einschulungsalters auf sechs Jahre
MedienmitteilungRegierungsrat
Beantwortung Anzug Christine Wirz LDP -- Der Regierungsrat möchte darauf verzichten Kinder generell bereits im Alter von sechs Jahren einschulen zu lassen. Der Kanton Basel-Stadt weist zusammen mit den Westschweizer Kantonen bereits heute die kürzeste Ausbildungsdauer bis zur Matur auf.
Als Mitglied des "Konkordats zur Förderung des Schulwesens", dem 25 Kantone beigetreten sind, hat sich der Kanton Basel-Stadt verpflichtet, nur Kinder in die Schule aufzunehmen, die das sechste Altersjahr vollendet haben. Dieser Grundsatz ist im Schulgesetz verankert; eine frühere Einschulung würde also eine Gesetzesänderung erfordern. Eine Einschulung von Kindern, die wenigstens fünf Jahre und elf Monate alt sind, ist aber heute schon möglich, wenn die schulpsychologische Abklärung die nötige Schulreife nachweist. Die Früheinschulung gilt somit nicht generell, sie kann jedoch auf Wunsch der Eltern abgeklärt und ermöglicht werden. Damit ist ein Schuleintritt faktisch mit sechs Jahren möglich. Rund zwei Drittel aller Gesuche werden positiv beantwortet; ein Drittel wird abgelehnt, weil die Kinder die Schulreife noch nicht erlangt haben.
Das Basler Schulsystem ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, bereits im Alter von 18 Jahren einen Matura-Abschluss zu erwerben. Wegen der hohen Zahl an Rückversetzungen gehörten die Basler Schulabgängerinnen und -abgänger bis anhin nicht zu den jüngsten. Es wird jedoch erwartet, dass sich dies mit der Einführung der Orientierungsschule und der Weiterbildungsschule ändert, denn beide Schulen kennen die Rückversetzung von Schülerinnen und Schülern nicht.
Ebenso wichtig erscheint aus pädagogischer Sicht der Anspruch darauf, den Kindern eine leistungsfreie und unabhängige Zeit des Entdeckens und Wachsens zu ermöglichen. Diese Phase, die viel zur Stärkung der kindlichen Persönlichkeit beiträgt, würde durch eine frühere Einschulung verkürzt.