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Keine Übersetzung wirtschaftsrelevanter Gesetzestexte vorgesehen

Medienmitteilung

Regierungsrat

(Beantwortung Anzug Alex Weil LDP) -- Der Regierungsrat hält die Übersetzung baselstädtischer Gesetzestexte mit wirtschaftsrelevantem Inhalt für ansiedlungswillige ausländische Unternehmen für nicht sinnvoll.

Die Initianten eines parlamentarischen Vorstosses regten an, im Hinblick auf die Förderung des Wirtschaftsstandortes Basel baselstädtische Gesetze mit wirtschaftsrelevantem Inhalt zumindest in die englische Sprache zu übersetzen.

Wenn fremdsprachige Personen Basel als Standort für die Ansiedlung ihres Unternehmens in Erwägung ziehen, dann ist ihnen nicht damit gedient, dass sie die für sie relevanten baselstädtischen Gesetze in englischer Sprache erhalten. Vielmehr benötigen sie eine Ansprechstelle, welche sie in Fragen betreffend den Wirtschaftsstandort Basel individuell berät; in Basel ist dies die Wirtschaftsförderung Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Die Erfahrungen dieser Stelle zeigen, dass der Wunsch nach übersetzten Gesetzestexten nur ganz selten geäussert wird. Vielmehr wünschen ansiedlungswillige Unternehmen eine kommentierte Beurteilung der sie betreffenden Gesetze und Verordnungen. Die Wirtschaftsförderung beider Basel steht für derartige klärende Gespräche jederzeit gerne zur Verfügung.

Bei der Übersetzung der Gesetze ergeben sich zusätzliche Probleme: So stehen bei der Übersetzung - gerade bei der englischen Sprache - für ein deutsches Wort oft mehrere englische Wörter zur Verfügung. Von allen Wörtern ist jedoch nur jenes das richtige, welches bei der englischsprechenden Leserschaft denselben Sinn ergibt, welcher der deutschsprachige Gesetzestext bei der deutschsprachigen Leserschaft ergibt. Welchen Sinn allerdings ein Wort auslöst, hängt von der Herkunft, dem Kulturkreis und vom juristischen Verständnis des jeweiligen Lesers ab.

Der Regierungsrat stellt weiter fest, dass es bereits bei den deutschen Gesetzestexten immer wieder zu Unsicherheiten über die Auslegung der Gesetze kommt und darum zu wichtigen Gesetzen ganze Kommentarwerke verfasst werden müssen. Hinzu kommt, dass neben den kantonalen Erlassen auch die bundesrechtlichen Vorschriften zu prüfen sind, da der Bund die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Tätigkeit wesentlich prägt.

Weitere Auskünfte

Dr. Lukas A. Huber Tel. 267 80 54 Chef Rechtsabteilung Justizabteilung