Kompetenzwechsel: vom Regierungsrat an die Universität Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Verwaltung des Fonds zur Förderung des akademischen Nachwuchses aufgehoben. Damit und mit der Abgabe des Präsidiums des Erziehungsrates sowie den Wegfall von bisher zwei vom Regierungsrat gewählten Mitgliedern in die Kommission des Fonds geht die Kompetenz für den Fond ganz an die Universität über. Die Verwaltung des Fonds lag schon bisher bei der Universität Basel.
Im Zusammenhang mit der neuen, autonomen Universitätsstruktur wurde der Fonds zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses reorganisiert und durch den Fonds zur Förderung des akademischen Nachwuchses an der Universität Basel ersetzt. Aus den Mitteln des Fonds werden Beiträge an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit qualifiziertem Doktorat vergeben, die sich an einer auswärtigen Universität oder Forschungseinrichtung im Hinblick auf eine Universitätslaufbahn weiterbilden wollen. Über die Verwendung des Fondsvermögens hat bisher eine Kommission entschieden, die sich aus dem Vorsteher des Erziehungsdepartementes als Präsidenten und sechs weiteren vom Regierungsrat gewählten Mitgliedern zusammensetzte. Mit der Reorganisation des Fonds wurde eine neue Kommission geschaffen, welche von der Regenz der Universität gewählt und beaufsichtigt wird.