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Koordination und Vereinfachung der Entscheidverfahren

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich den Vorschlag des Bundes zur Vereinfachung und Koordination der Entscheidverfahren sowie der Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen. Die vorgeschlagenen Vereinfachungen sind allerdings nicht ohne eine Beschneidung kantonaler Behördenkompetenzen durchführbar.

In einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes (EVED) begrüsst der Regierungsrat grundsätzlich den Entwurf zum Bundesgesetz über die Koordination und die Vereinfachung der Entscheidverfahren. Mit den anstehenden Gesetzesänderungen wird eine bessere Koordination sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für bundesrechtlich geregelte Grossprojekte angestrebt. Dazu gehören Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen, Rohrleitungsanlagen, Grenzkraftwerke, Anlagen öffentlicher Schiffahrtsunternehmungen und elektrische Anlagen. Die Beschleunigung der Verfahren soll durch folgende Massnahmen erreicht werden:

· Behördenkonsultation vor der Gesuchseinreichung;

· Gesamtentscheid durch die Leitbehörde;

· Einbezug von Bundes-Fachbehörden in das Bewilligungsverfahren;

· Bereinigungsverfahren bei Differenzen;

· Zusammenlegung von Projektgenehmigungs- und Enteignungsverfahren sowie von Projektgenehmigungs- und Konzessionsverfahren;

· Rekurskommission (des EVED) anstelle des Departements als Beschwerdeinstanz.

Der Regierungsrat stellt allerdings fest, dass die vorgesehenen Vereinfachungen nicht ohne eine Beschneidung kantonaler Behördenkompetenzen durchführbar sind. Insbesondere die Einführung des Anhörungsprinzips sowie die Zusammenlegung von Projektgenehmigungs- und Enteignungsverfahren einerseits und Projektgenehmigungs- und Konzessionsverfahren andererseits führen zu einer Delegation von Kompetenzen an die Bundesbehörden. Dies führt dazu, dass inskünftig bei allen in Frage stehenden Sachfragen die Leitbehörde entscheidet. Ist die sachkompetente - aber untergeordnete - Behörde anderer Meinung als die Leitbehörde, so setzt sich die Leitbehörde zugunsten eines beschleunigten Verfahrens durch.

Gerade bei Bauprojekten, bei welchen lokale (kantonale) Behörden besser über die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Realisierbarkeit Bescheid wissen, wird unter Umständen über deren Köpfe hinweg entschieden. Dies kann zu einer ablehnenden Haltung der Bevölkerung gegenüber Entscheiden führen, die von einer Bundesbehörde gefällt werden. Dies bedeutet eine zusätzliche Schwächung des Föderalismus. Der Regierungsrat wirft deshalb die Frage auf, ob für die Beschleunigung des Entscheidverfahrens nicht ein zu hoher Preis zu bezahlen ist.

Trotz dieser Bedenken ist der Regierungsrat mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.

Weitere Auskünfte

Dr. Lukas A. Huber Tel. 267 80 54 Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement