Koordiniertes Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren beim Bauen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die verschiedenen Bewilligungsverfahen rund ums Bauen werden neu vom Bauinspektorat zusammengefasst und aufeinander abgestimmt. Die Bauherrschaft erhält damit einen einzigen Ansprechpartner - das Bauinspektorat als Leitbehörde. Die verwaltungsinternen Zuständigkeiten bleiben unverändert. Das Ergebnis der einzelnen Prüf- und Bewilligungsverfahren wird in einem einzigen Entscheid eröffnet. Gegen alle erstinstanzlichen Entscheide kann neu einheitlich bei der Baurekurskommission rekurriert werden.
Je nach Projekt sind für die Realisierung oder Änderung einer Baute neben der eigentlichen Baubewilligung weitere Bewilligungen verschiedener Amtsstellen in mehreren Departementen notwendig. Der Regierungsrat hat diese Verfahren jetzt aufeinander abgestimmt.
Gegen den Bauentscheid (und damit gegen alle erwähnten erstinstanzlichen Teilentscheide) kann einheitlich an die Baurekurskommission rekurriert werden; der weitere Rechtsmittelweg bleibt unverändert. Je nach Zuständigkeit waren nach bisherigem Recht Rekursinstanz der Regierungsrat, die Baurekurskommission oder das Verwaltungsgericht.
Die Koordination der verschiedenen Bewilligungsverfahren ist in der kantonalen Verordnung betreffend die Einführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz) geregelt. Anlass für die Anpassung dieser Verordnung sind die am 6. Oktober 1995 von den eidgenössischen Räten geänderten Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes. Der Regierungsrat hat dem Baudepartement zudem den Auftrag erteilt, die erforderlichen weiteren und formellen Anpassungen des kantonalen Rechts in die Wege zu leiten.
Von der Koordination ausgenommen ist das Verfahren für die Wirtschaftsbewilligung gemäss Wirtschaftsgesetz; dieses richtet sich regelmässig nicht an die Bauherrschaft, sondern an eine andere Person.