Kulturvertrag geht an den Grossen Rat
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die Vorlage über den Kulturvertrag mit dem Kanton Basel-Landschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Die Zustimmung in beiden Kantonen vorausgesetzt kann er rückwirkend per 1. Januar 1997 in Kraft treten.
Am 28. Januar haben die beiden Kantonsregierungen den Kulturvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft genehmigt. Der Vertrag ist ein Bekenntnis zum gemeinsamen kulturpolitischen Engagement. Er bringt eine Erhöhung der Unterstützung von Basler Kulturinstitutionen durch den Kanton Basel-Landschaft.
Der Kanton Basel-Landschaft garantiert im Kulturvertrag Beiträge an Kulturinstitutionen, die im Kanton Basel-Stadt domiziliert sind, in der Höhe von einem Prozent der Steuererträge seiner natürlichen Personen. Dies sind zur Zeit ca. 6,8 Millionen Franken, was gegenüber den heutigen Beiträgen aus dem Kanton Basel-Landschaft eine Verdoppelung bedeutet. Zusätzlich zur Kulturvertragspauschale stehen, wie bis jetzt schon, Gelder für die projektorientierte Unterstützung zur Verfügung.
Die Kulturvertragspauschale gliedert sich in einen Institutions- und einen Dispositionsteil. Aus dem Institutionsteil werden grössere und kleinere Kulturinstitutionen regelmässig unterstützt. Aus dem Dispositionsteil sollen grössere Investitions- und Einzelprojekte von regionaler Bedeutung gefördert werden. Dafür steht jene Summe zur Verfügung, die nicht im Institutionsteil fest gebunden ist. Der Dispositionsteil soll erstmals im Jahr 1998 ausgezahlt werden.
Der Kulturvertrag muss nun von den beiden Kantonsparlamenten genehmigt werden. In beiden Kantonen untersteht er zudem dem fakultativen Referendum.