Leistungsanerkennung in der öffentlichen Verwaltung
MedienmitteilungRegierungsrat
Mit der Einführung einer Anerkennungsprämie schafft der Regierungsrat die Möglichkeit hervorragende Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung besonders auszuzeichnen.
Das bestehende Instrumentarium liess es bisher kaum zu, besondere Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kantonalen Verwaltung zu honorieren. In einer Verordnung hat der Regierungsrat nun die Ausführungsbestimmungen für die Ausrichtung von Anerkennungsprämien erlassen. Diese Verordnung wird ab 1. Januar 1998 wirksam.
Mit dem neuen Instrument will der Regierungsrat ergebnis- sowie zielorientiertes Handeln der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördern und einen Anreiz zu speziellen Leistungen schaffen.
Die Anerkennungsprämie kann für einmalige oder über längere Zeit erbrachte, hervorragende Leistungen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährt werden. Sie dient aber auch zur Auszeichnung besonderer, offensichtlich über das normale Mass hinausgehender Gruppenleistungen.