Letzte Strukturbereinigungen im Bereich Jugendhilfe/Jugendarbeit
MedienmitteilungRegierungsrat
Nach seinem Grundsatzentscheid die bestehenden Zuständigkeiten im Jugendhilfebereich im Wesentlichen beizubehalten hat der Regierungsrat nun noch im Sinne einer letzten Schnittstellenbereinigung die ausserschulische offene Kinderarbeit dem Justizdepartement zugeordnet.
Seit gut 50 Jahren wird der Hauptteil der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit vornehmlich von privaten Trägerschaften organisiert und vom Kanton subsidiär unterstützt. Für die offene Kinderarbeit (bis ca. Ende Orientierungsschule, d.h. bis ca. 13-14 Jahre) ist bis anhin das Erziehungsdepartement, für die offene Jugendarbeit (über 14-Jährige) das Justizdepartement zuständig.
Der Regierungsrat hat beschlossen, dass in diesem Bereich nicht mehr das Alter, sondern der Inhalt der Tätigkeit ausschlaggebendes Kriterium für die departementale Zuständigkeit sein soll. Demnach wird künftig nur noch die schulnahe offene Kinderarbeit beim Erziehungsdepartement verbleiben. Die ausserschulische offene Kinderarbeit im klassischen Freizeitbereich wird - wie bereits die ausserschulische offene Jugendarbeit - neu im Justizdepartement angesiedelt. Diese abschliessende Schnittstellenbereinigung verstärkt eine umfassende, kohärente Jugendpolitik.
Bei den Institutionen der ausserschulischen offenen Kinderarbeit handelt es sich um "Robi-Spiel-Aktionen", "Zum Burzelbaum", Spielraum Elsässerstrasse, Spielestrich Kaserne und Spielwerkstatt Kleinhüningen.