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Liberalere Bewilligungspraxis für zeitlich beschränkte Geschäftstätigkeit auf Allmend bei Geschäftsumbauten

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat eine Lockerung der bisherigen Praxis der Bewilligungserteilung für die temporäre Geschäftstätigkeit auf Allmend während Geschäftsumbauten beschlossen.

Bei Umbauten oder Renovationen von Liegenschaften ersuchen Ladenbesitzer hin und wieder um eine Bewilligung zur temporären Geschäftstätigkeit auf Allmend in Baracken oder Containern. Bisher wurden derartige Bewilligungen ausschliesslich an Verkaufsgeschäfte mit Artikeln des täglichen Bedarfs - Lebensmittelgeschäfte und Kioske - erteilt.

Neu sollen die Bewilligungen - im Sinne einer Unterstützung von Gewerbe und Wirtschaft - auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Bewilligungen werden jedoch grundsätzlich nur an Verkaufsgeschäfte sowie an Firmen und Institutionen mit viel Publikumsverkehr erteilt. Zusätzlich muss der Standort durch die Kundenabhängigkeit begründet sein.

Vor jeder Bewilligungserteilung werden die zuständigen Verwaltungsinstanzen zur Vernehmlassung aufgefordert. Bei einer Benützungsdauer bis zu drei Monaten erfolgt eine Publikation im Kantonsblatt, bei einer solchen von mehr als drei Monaten wird ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit entsprechender Publikation durchgeführt.

Weitere Auskünfte

Fritz Müller, dipl. Ing. ETH Tel. 267 93 20 Adjunkt des Kantonsingenieurs