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Museumsinitiative ist rechtlich zulässig

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die mit 4'583 Unterschriften zustande gekommene Museumsinitiative für rechtlich zulässig zu erklären und dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen.

Die Museumsinitiative ist unformuliert und verlangt vom Grossen Rat, dass dieser eine Vorlage erlässt, welche die Strukturen, die Besitz- und Beziehungsverhältnisse der Museen auf gesetzlicher Ebene regelt. Die Vorlage soll ausdrücklich garantieren, dass das Museum für Gestaltung erhalten bleibt und das Stadt- und Münstermuseum selbständig weitergeführt wird. Weiter soll die Möglichkeit enthalten sein, Museen auch gemeinsam mit benachbarten Gemeinwesen und privaten Trägerschaften zu betreiben.

Der Regierungsrat stellt fest, dass das von der Initiative gestellte Begehren höherstehendes Recht beachtet, sich nur mit einem Gegenstand befasst und nichts Unmögliches verlangt. Er beantragt deshalb dem Grossen Rat, die eingereichte unformulierte Museumsinitiative für rechtlich zulässig zu erklären.

Weiter empfiehlt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Initiative dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Nach Ansicht des Regierungsrates sollen für den gesamten Bereich der Museumspolitik klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Deshalb wird vom zuständigen Departement derzeit ein Museumsgesetz und eine entsprechende Verordnung entworfen. Die Berichterstattung zur Initiative soll anlässlich der Vorlage des neuen Gesetzes an den Gorssen Rat erfolgen.

Wenn eine Volksinitiative zustandegekommen ist, prüft der Regierungsrat aufgrund des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum innert sechs Monaten, ob die Initiative rechtlich zulässig ist oder nicht. Anschliessend stellt er dem Grossen Rat, der darüber zu entscheiden hat, einen entsprechenden Antrag.

Weitere Auskünfte

Dr. Urs Wilhelm Kamber Tel. 267 80 60 stv. Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement