Neue Verordnung über die Aufnahme von Kindern in Pflege
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat eine Verordnung über die Aufnahme von Kindern in Familien- und Heimpflege erlassen. Sie tritt auf 1. Oktober 1997 in Kraft und regelt vor allem die Tagesbetreuung und die Wochen- und Dauerpflege in Familien sowie die Heimerziehung. Sie ersetzt die Pflegekinderverordnung vom 11. April 1978.
Mit der neuen Verordnung werden in erster Linie die Abläufe bei den Abklärungen und zwischen den involvierten Stellen an die Praxis angepasst. Für die Bewilligungserteilung in der Familien- und Heimpflege ist seit dem 1.1.1995 das Erziehungsdepartement und dort die Abteilung Sozialpädagogik zuständig. Das Pflegekinderwesen des Basler Frauenvereins sowie der Verein Tagesmütter (nur Tagesbetreuung) machen die Abklärungen und begleiten die abgebenden Eltern, Pflegeeltern und Tagesmütter.
Die Änderungen in der Tagesbetreuung von Kindern in Familien erfolgen erst, wenn der Kanton eine neue Leistungsvereinbarung mit der künftig für die Tagesbetreuung in Familien zuständigen Trägerschaft abgeschlossen hat. Der Kanton wird mehr Verantwortung an die Trägerschaft übertragen. Im Bereich der internationalen Adoptionen wird das Jugendamt von Aufgaben entlastet.