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Neue Zoneneinteilung für das Areal Bahnhofkühlhaus/SBB an der Münchensteinerstrasse

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Änderung der Zonenzuweisung den Erlass spezieller Bauvorschriften und die Zuordnung in die Lärmempfindlichkeitsstufe IV für das Planungsgebiet Bahnhofkühlhaus AG/SBB an der Münchensteinerstrasse.

Das Areal Bahnhofkühlhaus/SBB an der Münchensteinerstrasse ist heute gemäss Zonenplan dem Bahnareal und teilweise der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. Um den Erhalt der heutigen Nutzung des stadtnahen Areals sicherzustellen und die zukünftige Entwicklung nicht zu verhindern, soll das besagte Areal nun eingezont werden.

Als neue Zoneneinteilung schlägt der Regierungsrat aus planerischen und städtebaulichen Gründen die bereits nördlich und südlich der Münchensteinerstrasse geltende Industriezone (Zone 7) vor. Aus Rücksicht auf den benachbarten, denkmalgeschützten Wolf-Gottesacker sollen Beschränkungen der Bauhöhe und Abstandsvorschriften in Form eines Überbauungsplanes mit ergänzenden speziellen Bauvorschriften erlassen werden. Gleichzeitig muss dem Plangebiet die der Industriezone 7 entsprechende Lärmempfindlichkeitsstufe IV zugeordnet werden.

Die öffentliche Planauflage der Entwürfe für die Änderung der Zonenzuweisung, der Erlass spezieller Bauvorschriften und die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe fand vom 20. April bis 30. Mai 1997 statt.

Weitere Auskünfte

Fritz Schumacher Tel. 267 93 91 Kantonsbaumeister