Neues Basler Polizeigesetz tritt per 1. Juli 1997 in Kraft
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen das Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt (Polizeigesetz) vom 13. November 1996 und die Ausführungsbestimmungen zum Polizeigesetz (Polizeiverordnung) mit einer Ausnahme auf den 1. Juli 1997 in Kraft zu setzen.
Nicht für wirksam erklärt wurden vorerst jene Bestimmungen, welche die Pflicht zum Tragen von Namensschildern bzw. individualisierenden Kennzeichnungen für Angehörige des Polizeikorps enthalten (§ 33 des Polizeigesetzes sowie § 9 der Polizeiverordnung). Über die Inkraftsetzung dieser Bestimmungen wird der Regierungsrat erst entscheiden, wenn ein rechtskräftiger Entscheid über die in dieser Sache vom Polizeibeamtenverband Basel-Stadt im Februar dieses Jahres eingereichte staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht vorliegt.
Mit Inkrafttreten der Polizeigesetzgebung auf den 1. Juli 1997 verfügt der Kanton Basel-Stadt als 22. Kanton über eine zeitgemässe, gesetzliche Grundlage für seine Polizeiorganisation.