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Neuregelung der Spitaltarife im Nicht-Vertragsbereich

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat in einer Verordnung das Tarifsystem für die staatlichen Spitäler neu geregelt. Die neue Spitalverordnung hält fest wie die Spitäler ihre Leistungen verrechnen und wer für den Abschluss von Tarifverträgen beziehungsweise für die Festlegung der Tarife zuständig ist. Das neue System trägt den veränderten spitalpolitischen Rahmenbedingungen Rechnung.

Verträge mit Kranken- und Sozialversicherern sowie interkantonale Abkommen sind immer häufiger die Basis für die Abrechnung der Spitalleistungen. Die behördliche Festsetzung von Spitaltarifen und -taxen kommt nur dann zum Zug, wenn keine vertragliche Tarifgrundlage besteht. Die neue "Verordnung betreffend die Festlegung der Tarife und Taxen der staatlichen Spitäler (Spitaltarif-Verordnung)" entspricht dieser Entwicklung. Sie regelt die Grundsätze und das System der Tarifgestaltung, enthält aber keine "Preisliste" für die staatlichen Spitäler mehr.

Das Aushandeln von Tarifverträgen und Spitalabkommen sowie der Erlass einer Tarifordnung für die staatlichen Spitäler wird an das Sanitätsdepartement delegiert. Dies erlaubt es den staatlichen Spitälern, rascher auf Veränderungen im spitalpolitischen Umfeld zu reagieren. Soweit die Tarife und Taxen die obligatorische Krankenversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz betreffen, müssen die entsprechenden Tarifverträge auch in Zukunft vom Regierungsrat genehmigt werden. Auch interkantonale Spitalabkommen sowie jene Positionen der Tarifordnung, die sich auf ausserkantonale Patientinnen und Patienten in Allgemeinabteilungen der staatlichen Spitäler beziehen, sind weiterhin durch den Regierungsrat zu genehmigen. Im Nicht-KVG-Bereich, also bei Spitalleistungen an Krankenzusatzversicherte oder (ausländische) Selbstzahler sowie im Bereich der Invaliden- und Unfallversicherung ist in Zukunft das Sanitätsdepartement für den Abschluss der Verträge und den Erlass von Spitaltarifen und -taxen abschliessend zuständig.

Der Regierungsrat hat die neue Spitaltarifverordnung rückwirkend auf den 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt die vom Sanitätsdepartement zu erlassende Tarifordnung für die staatlichen Spitäler in Kraft. Die darin geregelten Tarife bleiben gegenüber 1996 unverändert.

Weitere Auskünfte

Heike Bittel Tel. 267 95 19 Leiterin Finanzen und Betriebswirtschaft Sanitätsdepartement