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Optimierung des Prämienverbilligungssystems in der Krankenversicherung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Stellungnahme zur Motion Fraktion SP und Gewerkschaften René Brigger Fraktion Frauenliste Annemarie Heiniger Fraktion Grüne und Basta! Dr. Guy Morin Fraktion DSP Prof. Dr. Hansjörg M. Wirz Fraktion VEW Dr. Christoph Wydler -- Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat ihm die rechtlich zulässige Motion betreffend Prämienverbilligungssystem im Zusammenhang mit einer Revision des Gesetzes über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV) zu überweisen.

Die Fraktionen ersuchten den Regierungsrat, dem Grossen Rat ein revidiertes GKV vorzulegen, wobei das Prämienbeitrags-System des Kantons Basel-Stadt optimiert werden sollte. Dabei sei insbesondere darauf zu achten, dass die berechtigten Personen von den Behörden über ihren Anspruch informiert werden. Dies mit dem Ziel, die zur Verfügung stehenden Bundesmittel zur Prämienverbilligung an Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen voll auszuschöpfen.

Eine Koordination beziehungsweise Vereinheitlichung der verschiedenen kantonalen Systeme und die Berücksichtigung der Prämienentwicklung bei der Festlegung der Prämienbeiträge und der Einkommenslimiten gehört ebenfalls zu den Anliegen der Motion.

Der Regierungsrat hat für die Anliegen der Motionärinnen und Motionäre Verständnis, das Prämienbeitrags-System im Sinne einer vollen Ausschöpfung der Bundesbeiträge und einer Verteilung nach möglichst sozialen Kriterien zu optimieren. Die vorgeschlagene automatische Erfassung der Anspruchsberechtigten wird allerdings an Bedeutung verlieren, da immer mehr Personen mit Anspruch auf Prämienbeiträge bereits erfasst sind. Bei den neu Anspruchsberechtigten handelt es sich meist um Zuzügerinnen und Zuzüger aus anderen Kantonen oder dem Ausland sowie um Personen, deren finanzielle Voraussetzungen sich geändert haben. Gerade in diesen Fällen ist eine automatische Erfassung nicht möglich.

Bei der Festlegung der Prämienbeiträge hat der Regierungsrat in den vergangenen zwei Jahren auf die Prämiensteigerungen reagiert und er hat dies auch per 1998 vor. Die Einkommensgrenzen wurden periodisch dem Einkommensanstieg angepasst. Der Regierungsrat ist bereit, Modelle zu prüfen, die grundsätzlich eine Ausschöpfung der vollen Bundessubventionen weiterhin garantieren.

Weitere Auskünfte

Bergita Kayser Schmutz Tel. 267 86 39 Amt für Sozialbeiträge