Regierungsrat begrüsst Änderung des Luftfahrtgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat begrüsst die vorgesehene Liberalisierung in der schweizerischen Luftverkehrspolitik die insbesondere auch für die Förderung der Wirtschaftsstandorte in den Regionen Basel und Genf Vorteile bringt.
Die schweizerische Luftverkehrspolitik ist heute stark auf die Unternehmensinteressen der Swissair ausgerichtet. Da diese Gesellschaft sich immer mehr auf den Flughafen Zürich-Kloten konzentriert, bietet sich den Flughäfen Basel-Mulhouse-Freiburg und Genf-Cointrin mit der Gewährung eines freieren Zugangs anderer Luftverkehrsunternehmen die Chance einer unabhängigeren Ausnutzung ihrer Potentiale, was den beiden Wirtschaftsstandorten zum Vorteil gereichen könnte.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Swissair nicht mehr als gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft geführt werden muss. Damit ist wohl eine mögliche Schwächung der Einflussnahme des Bundes und der Kantone auf die Unternehmungspolitik der Swissair verbunden. Umso wichtiger wird deshalb bei der Anwendung des neuen Gesetzes sein, dass bei Gesuchen für Flugrechte von Unternehmen mit Sitz im In- oder Ausland die Beurteilung des öffentlichen Interesses durch das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement nicht einseitig an den Unternehmensinteressen der Swissair ausgerichtet wird. Nur dann kann die in Aussicht gestellte Öffnung der Flughäfen Genf-Cointrin und Basel-Mulhouse-Freiburg Wirkung zeigen.