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Regierungsrat begrüsst Vorentwurf für eidgenössisches Heilmittelgesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich den Vorentwurf für ein neues eidgenössisches Heilmittelgesetz welchen das Eidgenössische Departement des Innern bei den Kantonen in Vernehmlassung gegeben hat. Als wichtig eingeschätzt wird vor allem die Harmonisierung der Normen auf gesamtschweizerischer Ebene und die Angleichung an europäisches Recht.

Die gesetzliche Regelung des Heilmittelbereichs ist bis heute Kantonssache; die wichtigsten Punkte sind in einem Interkantonalen Konkordat geregelt. Nun soll der Heilmittelbereich in einem neuen eidgenössischen Heilmittelgesetz (HMG) geregelt werden. Vom neuen HMG wird vor allem eine einheitliche Regelung für alle Heilmittel in der ganzen Schweiz erwartet. Es soll auch bestehende Regelungslücken ausfüllen, zum Beispiel bei der Kontrolle von Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln oder bei der Angleichung an europäisches Recht.

Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Vorentwurf für das neue Heilmittelgesetz in Vernehmlassung gegeben. Das HMG sieht unter anderem eine Neuregelung der klinischen Versuche bei Heilmitteln vor, weiter ein Versandverbot für Arzneimittel und die Meldepflicht, wenn bei Heilmitteln unerwünschte Nebenwirkungen auftreten.

In seiner Stellungnahme begrüsst der Regierungsrat die neue Regelung, die einen gesundheitlich motivierten Schutz von Mensch und Tier auf gesamtschweizerisch einheitlicher Ebene garantieren soll. Aus Basler Sicht wäre eine stärkere Berücksichtigung der regionalen Kontroll- und Inspektionstätigkeit sowie veterinärmedizinischer Aspekte erwünscht, da für Tiere bestimmte Heilmittel über die Lebensmittelkette auch in die menschliche Nahrung gelangen können. Grossen Wert legt der Regierungsrat auch auf die Qualitätssicherung bei ausländischen Heilmitteln, die in der Schweiz zugelassen werden.

Nach Meinung des Regierungsrates ist die Kompetenzenregelung zwischen Bund und Kantonen noch eingehend zu diskutieren. Die Kantone dürfen nicht mit zusätzlichen Kosten und Aufgaben belastet werden. Insbesondere sollen Kontrollen und Inspektionen weiterhin dezentral durch die Kantone durchgeführt werden. Der Regierungsrat hält die Beibehaltung der regionalen Fachstellen für wichtig, weil sie fachlichausgewiesen und mit den lokalen und regionalen Verhältnissen besser vertraut sind.

Weitere Auskünfte

Urs Höchle, Juristischer Adjunkt Tel. 267 95 11 Rechtsdienst Sanitätsdepartement