Revidierte Kursgeldverordnung für die Berufsschulen
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat beschlossen die Kursgelder in den Berufsschulen zu erhöhen und die Kursgeldverordnung entsprechend zu ändern.
Die bestehenden Kursgelder in den Berufsschulen sind seit 1992 unverändert geblieben. Die Ansätze sind sehr bescheiden. Die nun beschlossene Erhöhung der Kursgelder beträgt 43 Prozent und betrifft vor allem die Fort- und Weiterbildungskurse sowie die nicht im Kanton Basel-Stadt wohnenden Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer.
Für Lehrtöchter und Lehrlinge und Anlehrtöchter und Anlehrlinge, die dem Bundesgesetz über die Berufsbildung unterstehen, ist der Unterricht an der Allgemeinen Gewerbeschule und an der Berufs- und Frauenfachschule weiterhin kostenlos.
Bei Kursteilnehmerinnen und -teilnehmern aus Basel-Stadt gilt der stipendienrechtliche Wohnsitz.