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Revision des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat befürwortet in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departements des Innern die vorgesehene Ergänzung des Gewässerschutzgesetzes welche Subventionen des Bundes - bei kantonalen Mindestleistungen - für Bodenbewirtschaftungsmassnahmen ermöglichen soll.

Der Nationalrat hat im März 1977 eine weitergehende Ergänzung zur behandelten Teilrevision des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes beschlossen. Danach sollen Bewirtschafter oder Grundeigentümer für Einschränkungen der bisherigen Nutzung und für Leistungen ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag zum Schutz sensibler Grundwassergebiete Anspruch auf eine angemessene Abgeltung erhalten. Dazu sind von den Kantonen die sensiblen Gebiete zu bezeichnen, die Nutzungseinschränkungen festzulegen und die Bewirtschaftungsvereinbarungen abzuschliessen.

Die vorgesehene Ergänzung verfolgt ein aus Sicht der Landwirtschaft berechtigtes und für den Gewässerschutz notwendiges Anliegen. Nach der neuen Bestimmung sollen für Massnahmen, die dem Grundwasserschutz dienen, Abgeltungen bezahlt werden können. Im Kanton Basel-Stadt müssten die Grundlagen für entsprechende Ausgleichszahlungen erst geschaffen werden. Der Regierungsrat unterstützt die vorgesehene Ergänzung des Gewässerschutzgesetzes.

Weitere Auskünfte

Germain Della Bianca Tel. 639 22 26 Leiter Gewässerschutzamt Baudepartement