Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat einen Entwurf zur Revision eines Paragraphen im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG) zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Schon im Juni 1996 hat der Grosse Rat auf Antrag des Regierungsrates beschlossen, die Kompetenz des Einzelrichters in Strafsachen zur Beurteilung von Entschädigungsforderungen von 3'000 auf 5'000 Franken heraufzusetzen (GOG §35 Abs. 3). Diese Änderung ist am 1. Januar 1997 wirksam geworden.
Parallel dazu hat eine grossrätliche Kommission die Totalrevision der Strafprozessordnung beraten. Nach Abschluss der Kommissionsberatung hat der Grosse Rat im Januar 1997 eine neue Strafprozessordnung - und damit gleichzeitig eine Anpassung von §35 des Gerichtsorganisationsgesetzes an die neue Strafprozessordnung - beschlossen. Darin war jedoch irrtümlicherweise die alte Streitwertgrenze von 3'000 Franken enthalten.
Die neue Strafprozessordnung und das so geänderte Gerichtsorganisationsgesetz werden auf den 1. Januar 1998 wirksam. Damit würde unbeabsichtigt wieder die frühere Streitwertgrenze gelten. Der Grosse Rat wollte aber mit der Genehmigung der neuen Strafprozessordnung keineswegs die erst im Juni 1996 beschlossene Erhöhung der Streitwertgrenze wieder rückgängig machen. Um den Willen des Grossen Rates und den Wortlaut von §35 wieder in Übereinstimmung zu bringen, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die Streitwertgrenze wiederum von 3'000 auf 5'000 Franken anzuheben.