Schichtdienstarbeit: Verzicht auf generelle Studie
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Giovanni Orsini DSP) -- Schichtdienstarbeit kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Eine generelle medizinische Untersuchung aller im Schichtdienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der baselstädtischen Verwaltung soll jedoch nicht eingeleitet werden da die aus solchen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse bereits bekannt sind.
Im Zusammenhang mit der kürzlich abgeschlossenen arbeitsmedizinischen Untersuchung des BVB-Fahrdienstpersonals regte eine Gruppe von Grossräten 1995 eine Untersuchung aller schichtdienstleistenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Basler Verwaltung sowie die Entlastung durch Frühpensionierungen an.
In seiner Antwort auf den parlamentarischen Vorstoss lehnt der Regierungsrat eine solche Untersuchung ab. Gesundheitliche Probleme im Zusammenhang mit Schichtarbeit wurden bereits mehrfach untersucht. Daraus resultiert die Erkenntnis, dass Wechselschichtarbeit wesentlich weniger belastend ist als Nachtschichtarbeit. Nachtschicht ist allerdings nicht die einzige Ursache für gesundheitliche Beeinträchtigungen. Diese hängen wesentlich von den Rahmenbedingungen ab.
Der Regierungsrat lehnt daher eine umfassende Untersuchung des gesamten schichtdienstleistenden Staatspersonals ab. Hingegen unterstützt er Massnahmen, die zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führen. Dazu gehören konkrete Gesundheitsförderungsmassnahmen und eine Verbesserung der Arbeitsplatzbedingungen, wie sie zur Zeit das Gesundheitsamt erarbeitet.
Die Frage der Frühpensionierung für Schichtdienstleistende wird im Rahmen der Totalrevision des Pensionskassengesetzes geprüft. Die Frühpensionierung in Anwendung der P 57-Regelung kommt als generelle Lösung nicht in Frage, denn die P 57-Regelung ist bis Ende 1998 befristet und kann nur dann angewandt werden, wenn eine Stelle aufgehoben wird.