Sofortabschreibungen von Investitionen ab sofort möglich
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Markus Bühler LDP) -- Der Regierungsrat spricht sich für die Einführung von Sofortabschreibungen auf Neuinvestitionen und Mobilien aus. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden neue oder längst fällige Investitionen jetzt und vor allem in Basel zu tätigen. Diese Praxisänderung gilt bereits für das Geschäftsjahr 1997.
Mit dem Hinweis auf die schlechte wirtschaftliche Situation und die prekäre Finanzlage des Kantons Basel-Stadt wurde in einem parlamentarischen Vorstoss die Ansicht vertreten, durch flexiblere steuerliche Abschreibungsvorschriften könnten hier ansässige Firmen von einem Wegzug in steuergünstigere Kantone abgehalten und Firmen respektive gute Steuerzahler nach Basel geholt werden. Es wurde vorgeschlagen, die Form der Sofortabschreibung für Investitionen bei Mobilien und eventuell auch Umbauten einzuführen.
In seiner Antwort folgt der Regierungsrat diesen Überlegungen. Die Ausdehnung der steuerwirksamen Abschreibungen ist ein geeignetes Mittel, um die Wirtschaft in einer rezessionsgeplagten Zeit zu stärken. Sofortabschreibungen bringen für eine Unternehmung Liquiditäts-, Finanzierungs- und Zinsvorteile. Sie können daher einen Anreiz zu Investitionen geben, was sich wiederum positiv auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Erneuerung technischer Anlagen auswirkt.
Der Regierungsrat ist - ebenso wie die Initianten des parlamentarischen Vorstosses - der Meinung, der Anreiz, Investitionen sofort abschreiben zu können, könne Firmen dazu veranlassen, neue oder längst fällige Investitionen jetzt und vor allem hier in Basel zu tätigen. Er spricht sich daher für flexiblere Abschreibungsvorschriften in Form der zusätzlichen Möglichkeit der Anwendung des Systems der Sofortabschreibung aus.
Die Methode der Sofortabschreibung kann innerhalb der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf dem Wege einer Praxisänderung eingeführt werden; sie soll bereits für das Geschäftsjahr 1997 angewandt werden. In Anlehnung an die Praxis anderer Kantone und nicht zuletzt auch im Hinblick auf momentane Steuerausfälle ist sie jedoch auf Neuinvestitionen und auf Mobilien zu beschränken.