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Staatliches Wohnbauförderungsprogramm

Medienmitteilung

Regierungsrat

Beantwortung Anzug Dr. Willi Gerster SP -- Die Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus bleibt nach wie vor ein Anliegen des Regierungsrates. Verschiedene weitere Massnahmen zur Unterstützung des Wohnungsbaus sind beschlossen oder in die Wege geleitet worden.

Die Aktivitäten im genossenschaftlichen Wohnungsbau sind zwar in den letzten Jahren wegen mangelnder geeigneter Grundstücke stark zurückgegangen, dennoch sind einige neue Wohngenossenschaften entstanden. Hilfreich waren die Wohnbauförderungsmassnahmen des Bundes nach dem eidgenössischen Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz, ergänzt durch das kantonale Wohnförderungsgesetz.

Mit Mietzinsbeiträgen werden ferner die Mieten geeigneter Neu- und Umbauten auf ein für den betroffenen, einkommensschwachen Mieter auf ein erträgliches Mass reduziert. Auch die Abgabe von Land im Baurecht durch den Kanton ist ein attraktives Förderungsmittel.

Bezüglich der Erstellung weiterer Kommunalbauten sind berechtigte Vorbehalte anzubringen. So haben sich die in der Zeit der allgemeinen Wohnungsnot entstandenen Bauten mit geringem Komfort, für einfachere Mieterschichten gedacht, längerfristig nicht bewährt. Die Konzentration dieser Bevölkerungsschichten in grösseren Überbauungen führt zu soziologischen Problemen, die vermeidbar sind. Die Kommunalbauten werden deshalb im Rahmen der ordentlichen Unterhaltsarbeiten komfortmässig verbessert, womit auch eine bessere Bewohnerstruktur erreicht werden kann. Die als Ersatz geplanten Kommunalwohnungen an der Mülheimer- und Waldighoferstrasse werden bzw. wurden mit einem angemessenen Komfort ausgestattet und mit Bundesmitteln mitfinanziert.

Dem Regierungsrat erscheint es deshalb als nicht nötig, weitere kommunale Wohnbauten in grösserem Umfang zu erstellen. Mit den heutigen Förderungsmöglichkeiten und weiteren Massnahmen, wie Beschleunigung des Baubewilligungsverfahrens, Nutzungsverbesserungen, Dachstockausbauten, Umwandlung von Büro- in Wohnraum, usw., können die Wohnbauziele ebenfalls erreicht werden.

Weitere Auskünfte

Fritz Schuhmacher Tel. 267 93 91 Kantonsbaumeister