Teilrevision des Fürsorgegesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Änderung des Fürsorgegesetzes vor mit der vor allem die Transparenz und die Rechtssicherheit erhöht und der Rechtsmittelweg entsprechend der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ausgestaltet werden sollen.
Das geltende Fürsorgegesetz vermag den heutigen Ansprüchen an die Rechtssicherheit und Transparenz nicht mehr zu genügen. Diese beiden Anforderungen sollen verbessert werden, indem die Begriffe Bedürftigkeit und Subsidiaritätsprinzip, welche die Anspruchsvoraussetzung der Sozialhilfe umschreiben, klar definiert werden. Sodann werden die Rechte und Pflichten der bedürftigen Person deutlich gemacht. Weiter wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es erlauben soll, Leistungen des Fürsorgeamtes zurückzufordern, wenn nachträglich Sozialversicherungsleistungen ausgerichtet werden. Der Rechtsmittelweg wird den Regeln der EMRK entsprechend ausgestaltet.
In einigen Kantonen wurden vor kurzem neue Sozialhilfemodelle eingeführt. Der Kanton Basel-Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Bürgergemeinde im Fürsorgeamt der Stadt Basel ein Projekt gestartet, das innert zwei Jahren neue Wege der Sozialhilfe entwickeln und erproben soll. Die Erfahrungen aus diesem Projekt und die Resultate wegweisender Modelle aus anderen Kantonen sollen zu einem späteren Zeitpunkt auf ihre Tauglichkeit überprüft werden und in eine allfällige Totalrevision des baselstädtischen Fürsorgegesetzes einfliessen.