Teilrevision des kantonalen Krankenversicherungsgesetzes
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (GKV) vor. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine formelle Anpassung des kantonalen Gesetzes an das seit dem 1.1.1996 in Kraft stehende Krankenversicherungsgesetz des Bundes (KVG).
Der Regierungsrat hat bereits im November 1995 die kantonale Verordnung über die Krankenversicherung angepasst, um den Vollzug des totalrevidierten Bundesgesetzes in dessen Hauptbereichen - dem Versicherungsobligatorium und der Prämienverbilligung - rechtzeitig zu gewährleisten.
Mit dem nun dem Grossen Rat als kantonalem Gesetzgeber unterbreiteten Revisionsentwurf sollen diese Anpassungen ans Bundesrecht auch auf Gesetzesstufe verankert werden. In zeitlicher Hinsicht soll die Anpassung mit der Überführung der Zusatzversicherungen ins Privatversicherungrecht per 1. Januar 1997 koordiniert werden und rückwirkend auf diesen Termin in Kraft treten. Inhaltlich sieht der Entwurf keine wesentlichen materiellen Änderungen vor; insbesondere soll am bestehenden kantonalen Prämienverbilligungsmodell vorerst festgehalten werden.