Totalrevision der Kantonsverfassung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Totalrevision der Verfassung des Kantons Basel-Stadt. Das aus dem letzten Jahrhundert stammende baselstädtische Grundgesetz soll überarbeitet und den politischen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte angepasst werden.
Der Regierungsrat hat am 4. Februar 1997 beschlossen, dem Grossen Rat die Totalrevision der kantonalen Verfassung aus dem Jahre 1889 zu beantragen. Für die Totalrevision der Kantonsverfassung haben sich vorgängig auch die grossrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK), Ratsmitglieder aus allen Fraktionen sowie Exponenten der Landgemeinden Riehen und Bettingen ausgesprochen.
Die Mängel der geltenden Verfassung sind offenkundig; totz ihrer offenen Ausgestaltung vermag sie den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte kaum mehr Rechnung tragen. Die Verfassung nennt zwar die Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt und regelt das Erziehungs- und das Kirchenwesen ausführlich. Sie legt aber damit den Schwerpunkt der Staatsaufgaben einseitig auf Bereiche, die vor allem im letzten Jahrhundert aktuell waren. Wichtige Bestandteile eines modernen Rechts- und Sozialstaates fehlen. So enthält die Verfassung weder einen Grundrechtskatalog noch einen Katalog der Staatsaufgaben. Die Verfassung verschweigt zudem neuere staatliche Aufgabenbereiche wie etwa die Raumplanung, den Verkehr oder den Umweltschutz.
Der Regierungsrat will mit seinem Grundsatzentscheid auch eine Plattform für die Diskussion über die künftige Gestaltung des Kantons bieten - abseits der Detailprobleme der Alltagspolitik. Die Totalrevision soll nicht nur die Schaffung eines modernen, zeitgemässen Grundgesetzes ermöglichen, sondern auch wichtige Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung unseres Gemeinwesens erlauben. Der Stadtkanton soll damit nicht zuletzt auch beweisen, dass er trotz wirtschaftlicher Zwänge und finanzieller Engpässe in der Lage ist, zukunftsweisende Projekte selbstbewusst und erfolgreich umzusetzen.
Sollte der Grosse Rat dem Antrag der Regierung folgen, so ist bis zum Abschluss einer Totalrevision das von der Verfassung vorgegebene Verfahren zu durchlaufen. Das erste und letzte Wort haben hierbei die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Sowohl die Einleitung einer Totalrevision als auch die endgültige Verabschiedung einer neuen Kantonsverfassung unterliegen der Zustimmung des Basler Souveräns. Dazwischen wird ein ebenfalls vom Volk zu wählender Verfassungsrat einen Verfassungsentwurf ausarbeiten. Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Kanton Basel-Stadt im Jahre 2001, dem 500. Jahrestag seines Beitrittes zur Eidgenossenschaft, über eine neue, moderne Verfassung verfügt.