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Totalrevision der Kantonsverfassung: Weiteres Vorgehen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Grosse Rat hat im April 1997 den Regierungsrat ersucht zur weiteren Abklärung der aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der Totalrevision der Basler Kantonsverfassung eine Prospektivkommission zu ernennen. Der Regierungsrat hat nun die grundsätzliche Zusammensetzung der Prospektivkommission sowie deren Aufgaben festgelegt.

Die Prospektivkommission soll aus 22 Mitgliedern und dem Präsidenten bestehen. Das Präsidium der Kommission wird von Regierungsrat Hans Martin Tschudi, Vorsteher des Justizdepartementes, übernommen. Die im Grossen Rat in Fraktionsstärke vertretenen Parteien sollen je einen Sitz erhalten. Hinzu kommen je eine Vertreterin resp. ein Vertreter der Gerichte, der Bürgergemeinde Basel-Stadt sowie der Gemeinden Riehen und Bettingen; weiter je eine Vertreterin oder 1 Vertreter der Arbeitgeberschaft (AFW), der Arbeitnehmerschaft (BGB) und 2 Vertretern bzw. Vertreterinnen der öffentlich rechtlich anerkannten Kirchen. Schliesslich soll der Kommission ein Mitglied der juristischen Fakultät der Universität angehören und der Regierungsrat wird 3 weitere, ungebundene Persönlichkeiten in die Kommission bestellen.

Damit eine ausgeglichene Geschlechterquote sichergestellt werden kann, wird jede Institution eingeladen, dem Regierungsrat je 2 Personen unterschiedlichen Geschlechts vorzuschlagen.

Die Prospektivkommission hat den Auftrag, die im Zusammenhang mit der Totalrevision der Verfassung Basel-Stadt aufgeworfenen Fragen weiter und vertieft abzuklären, sowie zu prüfen, ob allenfalls die Verfahrensbestimmungen zu einer Revision der geltenden Kantonsverfassung geändert werden sollen.

Spätestens ein Jahr nach der Aufnahme der Arbeiten soll die Prospektivkommission dem Regierungsrat einen Bericht vorlegen.

Weitere Auskünfte

Bruno Lötscher Tel. 267 80 35 Departementssekretär Justizdepartement