Unterzeichung der Angebotsvereinbarung für das Fahrplanjahr 1997/98
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Angebotsvereinbarung im SBB-Regionalverkehr unterzeichnet. Die Abgeltungen des Kantons Basel-Stadt betragen 480'580 Franken. Die Angebotsvereinbarung gilt für die drei Strecken Basel - Laufen Basel - Olten und Basel - Frick/Laufenburg für das Fahrplanjahr 1997/98.
Die wichtigsten Angebotsverbesserungen sind: die Einführung des sogenannten "Regio-Takts '97", d.h. eine Anschlussspinne der Regionalzüge zur halben Stunde in Basel SBB, stündliche Direktzüge Laufen - Basel - Olten (- Laufen), je ein zusätzliches Zugspaar Basel - Sissach (- Basel) und Laufen - Basel (- Laufen), ein zusätzlicher Regionalzug Olten - Basel am Morgen und die acht durchgehenden Züge auf der ersten grenzüberschreitende Regio-S-Bahnlinie Mulhouse - Basel Frick/Laufenburg. Die Bestellung erfolgt erstmals durch die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn, Jura und Basel-Stadt sowie durch den Bund gemeinsam.
Die Planrechnung der SBB weist für das Fahrplanjahr 1997/98 auf den drei erwähnten Linien ungedeckte Kosten von insgesamt 21'572'557 Franken auf, die von den erwähnten Bestellern gemeinsam abgegolten werden. Der vom Kanton Basel-Stadt zu übernehmende Anteil beläuft sich dabei auf 480'580 Franken.
Die betrieblichen Mehrkosten der am vergangenen Wochenende von rund 50'000 Menschen aus der Region eingeweihten "Ligne Verte" der Regio-S-Bahn in der Höhe von rund 180'000 Franken sind nicht Bestandteil dieser Angebotsvereinbarung; sie werden aufgrund der Interregionalen und der Interkantonalen Bestellervereinbarung von den vier Bestellern (Région Alsace, Kantone Basel-Stadt, Basel- Landschaft und Aargau) allein, d.h. ohne Bundesbeteiligung, abgegolten.
Im Rahmen des revidierten Eisenbahngesetzes (EBG) des Bundes, welches seit dem 1. Januar 1996 in Kraft ist, sowie der darauf beruhenden Abgeltungs- und Kantonsanteileverordnung sind die Abgeltungen der ungedeckten Kosten und die Finanzhilfen im Regionalverkehr der SBB, der Konzessionierten Transportunternehmungen und der PTT neu geregelt worden. Wesentliche Neuerung ist dabei, dass die Angebote und die entsprechenden Abgeltungsbeträge auf der Grundlage von Offerten, einer Planrechnung (der Transportunternehmungen) und einer Angebotsvereinbarung jeweils für ein Jahr im voraus zwischen den Kantonen, dem Bund und den Transportunternehmungen verbindlich festgelegt werden. Dadurch ist eine Defizitdeckung im nachhinein ausgeschlossen.
Wegen des relativ späten Zeitpunkts des Inkrafttretens des revidierten EBG und der engen zeitlichen Vorgaben des Bundes ist für die Fahrplanperiode 1997/98 ist in der ganzen Schweiz ein verkürztes Bestellverfahren durchgeführt worden.