Verkehrsberuhigung im Bereich der Kantonalen Handelsschule
MedienmitteilungRegierungsrat
(Beantwortung Anzug Lukas Stutz CVP) -- Der Regierungsrat ist der Meinung dass für die Umgebung der Kantonalen Handelsschule auf sofortige Verkehrsberuhigungsmassnahmen verzichtet werden kann und die Einrichtung der Tempo 30-Zone abgewartet werden soll. Diese ist im Konzept für Tempo 30-Zonen definitiv vorgesehen.
Gemäss beschlossenem Grobkonzept laut Ratschlag 8470 liegt die Kantonale Handelsschule und ihre Umgebung in einer künftigen Tempo 30-Zone. Die Einrichtung dieser Zonen erfolgt etappenweise; diejenigen im Postleitzahlkreis 4052 werden nach denjenigen in Basel-Nord und im Gundeldingerquartier eingerichtet.
Für jede Tempo 30-Zone ist ein Projekt zu erstellen, in welchem festgelegt wird, welche baulichen und verkehrspolizeilichen Massnahmen im Einzelnen nötig sind. Schwellen werden grundsätzlich nur an den Zoneneinfahrten angebracht. Dem Umfeld von Schulen wird aber besondere Beachtung geschenkt.