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Vernehmlassung zu drei Verordnungen über den Truppeneinsatz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat seine Vernehmlassung zu den drei Verordnungen über den Truppeneinsatz - für den Ordnungsdienst (VOD) - für den Grenzpolizeidienst (VGD) und - zum Schutz von Personen und Sachen (VSPS) verabschiedet.

Die drei neuen Verordnungen stützen sich auf Art. 67ff. des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995, das am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist. In den angeführten gesetzlichen Bestimmungen und den drei jetzt zur Debatte stehenden Verordnungsentwürfen geht es um die subsidiären Sicherungseinsätze von Armeetruppen zugunsten von zivilen Behörden, womit hauptsächlich die Unterstützung kantonaler Regierungen gemeint sein dürfte.

Schon der Begriff "Subsidiarität" bietet in diesem Zusammenhang aber offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten, lassen sich doch vier verschiedene Ansätze zu dessen Umschreibung ausmachen. Es zeigt sich nach Auffassung des Regierungsrates bei der gesamten Thematik, dass bereits die gesetzliche Gestaltung dieser subsidiären Sicherungseinsätze nicht geglückt ist; es handelt sich um einen staatspolitisch heiklen Problemkreis. Das gilt insbesondere für den Ordnungsdienst durch Truppen, der historisch belastet und zu einer Art Tabu geworden ist, der jetzt aber rechtlich verankert werden soll.

Nach Auffassung des Regierungsrates scheint die Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe auf Verordnungsstufe nun aber erhebliche Probleme zu bereiten. Dies kommt in den drei Verordnungsentwürfen deutlich zum Ausdruck. Es ist offenkundig, dass noch keine geläuterte Doktrin besteht, wie die Armee diese neue Aufgabe der subsidiären Sicherungseinsätze - als Assistenzdienst für den Schutz von Personen und Sachen (z.B. bei Konferenzen) und zur Unterstützung der Grenzpolizeidienste (Grenzwachtkorps des Bundes und der verschiedenen Kantonspolizeien) sowie als Aktivdienst (für den Ordnungsdienst) lösen soll.

Der Regierungsrat empfiehlt daher, dass vorab eine an der Praxis orientierte Doktrin für solche Einsätze erarbeitet (oder überarbeitet) werde. Im weiteren macht er in seiner Stellungnahme detaillierte Ausführungen zu den drei Verordnungsentwürfen.

Weitere Auskünfte

Dr. Markus Mohler Tel. 267 71 18 Polizeikommandant