Vernehmlassung zu einer Verordnungsänderung über die Krankenversicherung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat bringt in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Departementes des Innern zum Änderungsentwurf der Verordnung über die Krankenversicherung Vorbehalte an. Die Änderung soll auf den 1. Januar 1998 in Kraft treten.
Die vorgesehene Verordnungsänderung beinhaltet ein neues Verfahren bei der Behandlung von Prämienrückständen und eine Senkung der minimalen Reservequote für Krankenversicherer mit über 250'000 Versicherten. Weiter sind eine Anpassung der wählbaren Franchise an die Erhöhung der ordentlichen Franchise sowie der Verzicht auf eine wählbare Franchise bei Anspruch auf eine kantonale Prämienverbilligung vorgesehen.
Beim neuen Verfahren für die Bearbeitung von Zahlungsrückständen bei den Prämien begrüsst der Regierungsrat insbesondere die Beschleunigung des administrativen Weges.
Die Anpassung der wählbaren Franchise an die Erhöhung der ordentlichen Franchise von 150 auf 230 Franken entspricht einer Anpassung an Erfahrungswerte aus der Praxis. Allerdings sollte nach Meinung des Regierungsrates davon abgesehen werden, Versicherte mit einer höheren Franchise rückwirkend der ordentlichen Franchise (von neu 230 Franken) zuzuordnen, wenn sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, da damit ein hoher administrativer Aufwand verbunden ist. Ein Wechsel auf das folgende Kalenderjahr ist zweckmässiger.
Der vorgesehenen Senkung der minimalen Reservequote steht der Regierungsrat skeptisch gegenüber, da von der neuen Regelung lediglich Krankenversicherer mit über 250'000 Versicherten profitieren sollen. Dies führt nach Ansicht des Regierungsrates zu einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der kleinen und mittleren Krankenversicherer. Er schlägt deshalb vor, diese Regelung, falls sie eingeführt werden sollte, auf alle Anbieter auszudehnen.