Vernehmlassung zu Teilrevisionen der Verkehrsregelnverordnung und der Signalisationsverordnung
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat in einer Vernehmlassung zuhanden des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes zu Teilrevisionen der Verkehrsregelnverordnung und der Signalisationsverordnung Stellung genommen.
Die Vernehmlassung betrifft insbesondere eine Lockerung des Nachtfahrverbots, eine Ausweitung bei den Nachtfahrbewilligungen für Transporte verderblicher Lebensmittel sowie die Erlaubnis für öffentliche Transportunternehmungen, Gelenkbusse bis zu 25 Metern Höchstlänge einzusetzen. Im weiteren enthält sie Umfragen zu Vorschlägen der Velogruppe der eidgenössischen Räte sowie zu neuen Parkiervorschriften und ergänzenden Markierungen bei Fussgängerstreifen.
Der Regierungsrat wendet sich gegen die Lockerung des Nachtfahrverbots, mit welcher die Sperrzeit in den Morgenstunden von 05.00 Uhr auf 04.00 Uhr verkürzt werden soll. Der Erhöhung der Höchstlänge für Gelenkbusse stimmt er zu. Im weiteren spricht er sich grundsätzlich für die beiden Teilrevisionen aus, schlägt allerdings diverse kleinere Anpassungen vor.
Gleichzeitig weist der Regierungsrat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass er die Vermehrung der Signale und vor allem jede Erhöhung der Komplexität der Verkehrs- und Signalisationsregeln für problematisch hält, weil dadurch mehr und mehr Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen überfordert würden. Eine Konzentration auf das Wesentliche und damit eine Verringerung der kaum mehr überschaubaren Regelwerke wäre nach seiener Auffassung sehr wünschenswert.