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Vernehmlassung zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat begrüsst in einer Vernehmlassung zuhanden des eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten den Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes. Mit dem vorgesehenen Gesetz sollen die Grundlagen einer Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes festgehalten werden. Dabei sollen die bestehenden Formen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht geändert sondern lediglich bekräftigt und konkretisiert werden.

Der zur Vernehmlassung vorliegende Gesetzesentwurf wurde von einer paritätisch von Vertretern des Bundes und der Kantone zusammengesetzten Arbeitsgruppe erarbeitet. Der Entwurf ist bewusst schlank gehalten und besteht lediglich aus 9 Artikeln. Es sollen nur die Grundlagen einer Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes festgehalten werden. Die genauen Mitwirkungsmodalitäten sollen in einer Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen geregelt werden.

Bereits seit dem 1. September 1996 wird der Entwurf seinem Sinn und Geist nach provisorisch angewandt, wodurch die Mitwirkungsmechanismen in der Praxis erprobt und entwickelt werden können, bevor sie rechtlich fixiert werden. Ausdrücklich ist im Gesetzesentwurf festgehalten, dass die aussenpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes durch die Mitwirkung der Kantone nicht beeinträchtigt werden darf.

Der Regierungsrat begrüsst den Gesetzesentwurf und äussert den Wunsch, dass die Gesetzesvorlage mit hoher Priorität den eidgenössischen Räten zur Beratung vorgelegt wird.

Weitere Auskünfte

Dr. Lukas A. Huber Tel. 267 80 54 Leiter Rechtsabteilung Justizdepartement