Vernehmlassung zur Ausländerregelung 1997/98
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat zeigt in seiner Vernehmlassung zuhanden des Bundesrates Verständnis für dessen Haltung aufgrund der noch laufenden Verhandlungen mit der Europäischen Union derzeit auf grundlegende Änderungen der Ausländerregelung zu verzichten und sich im wesentlichen auf die Festlegung der im nächsten Jahr geltenden Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte zu beschränken.
Aufgrund der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt hält es der Regierungsrat für richtig, die Kontingente im bisherigen Rahmen beizubehalten und teilweise gar zu reduzieren. Da die Basel-Stadt zustehenden Kontingentsplätze in den letzten Jahren nie vollständig ausgenutzt worden sind, geht der Regierungsrat davon aus, dass die heute vorgeschlagenen Kontingentszahlen ausreichen werden, um auf mögliche wirtschaftliche Entwicklungen - insbesondere in der Tourismusbranche - angemessen zu reagieren.
Der Regierungsrat schlägt den Bundesbehörden zusätzlich vor, das bisherige Saisonnierstatut baldmöglichst durch ein neues Kurzaufenthalterstatut zu ersetzen und die Bewilligungseinheiten entsprechend zu dotieren. Dies entspricht auch einem seit längerem geäusserten Anliegen der Wirtschaft.
Ferner sollten nach Meinung des Regierungsrates den in der Schweiz erwerbstätigen ausländischen Spezialisten und Kaderleuten, die von international tätigen Firmen vorübergehend in der Schweiz eingesetzt werden, der Familiennachzug erlaubt werden, obwohl die massgebliche Bestimmung für Kurzaufenthalter dies eigentlich ausschliesst. Diese Thematik ist seitens der betroffenen Firmen immer wieder aufgegriffen worden. Bei diesem speziellen Personenkreis ist es europa- und weltweit üblich, auch bei zeitlich befristeten Aufenthalten die Familie mitzunehmen. Nachziehende Familienangehörige erhalten in der Schweiz keine Arbeitsbewilligung. Das heute generell bestehende Verbot führt bei der Rekrutierung hochqualifizierter Arbeitskräfte nicht selten zu unnötigen Erschwernissen für multinational tätige Firmen. Mit einer Anpassung an die internationalen Gepflogenheiten könnte den Bedürfnissen der Wirtschaft entgegengekommen werden.