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Vernehmlassung zur Revision der Tierseuchenverordnung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat in einer Vernehmlassung zuhanden des Bundesamtes für Veterinärwesen die Revision der Tierseuchenverordnung grundsätzlich begrüsst.

Die vorgeschlagene Revision bezweckt die Angleichung der Schweizer Regelungen an das gültige EU-Recht. Damit soll erreicht werden, dass die Einschränkungen zur Einfuhr von tierischen Erzeugnissen aus der Schweiz aufgehoben werden. Weiter werden die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von BSE gewonnenen Erfahrungen im Vollzug und in der wissenschaftlichen Abklärung berücksichtigt.

Der Regierungsrat hat seinerseits einige Änderungsvorschläge, zum Beispiel bei den Vorschriften zur Einfärbung gewisser risikoreicher Tierkörperteile bei der Schlachtung. Weiter hält der Regierungsrat die Verschärfungen bezüglich der Untersuchung der Schlachttiere mit dem derzeitigen Personalbestand für nicht umsetzbar. In den Erläuterungen zur Revision wird festgehalten, dass der entstehende Mehraufwand zu Lasten der Kantone gehen soll. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Art und den Umfang der Untersuchungen klar zu definieren. Auch bei einem ernstzunehmenden Problem wie BSE sind weitere finanzielle Belastungen der Kantone grundsätzlich abzulehnen.

Weitere Auskünfte

Urs Höchle Tel. 267 95 11 Rechtsabteilung Sanitätsdepartement