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Vernehmlassung zur Umsetzung des Alpenschutzartikels und zum Entwurf des Alpentransitgesetzes

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich den Entwurf für ein neues Alpentransitabgabegesetz. Es ist ein tauglicher Kompromissvorschlag um einserseits das Alpengebiet vor negativen Auswirkungen des Gütertransitverkehrs zu schützen und andererseits bestehende Verpflichtungen gegenüber dem Ausland einzuhalten.

Der Regierungsrat stützt seine Stellungnahme auf die entsprechende Vernehmlassung der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs ab. Einzelne für die Region Basel zentrale Punkte sind allerdings zu verbessern:

Das Alpentransitabgabegesetz (ATAG) scheint nur dann sinnvoll, wenn die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eingeführt wird, griffige Massnahmen für die Verlagerung des Strassengüterverkehrs auf die Schiene erlassen werden sowie ein entsprechendes Angebot für den Schienengüterverkehr sichergestellt wird. Diese Massnahmen sind Voraussetzungen für das Erreichen einer Reduktion des Strassengütervekehrs. Gefordert wird eine schweizerische Verkehrspolitik, bei der das ATAG ein Bestandteil ist.

Das ATAG sieht lediglich fiskalische Mehrbelastungen des Strassengüterverkehrs vor. Mangels Vorschlag im Entwurf ist eine Stellungnahme zur Höhe der Abgabe für den alpenquerenden Güterverkehr noch nicht möglich.

Indem der gesamte alpenquerende Strassengüterverkehr linear gleich belastet werden soll, wählt der Entwurf eine zu einfache Lösung, um eine internationale Diskriminierung zu vermeiden. Dudurch wird Insbesondere der regionale alpenquerende Transitverkehr diskriminiert. Erforderlich ist eine weitergehende Differenzierung der Abgaben, indem beispielsweise die Kriterien Gewicht, Distanz, Produktearten oder abgabefreie Tunnelzonen für den Nahverkehr, mitberücksichtigt werden.

Das ATAG bedarf der gesetzlichen Einbettung in ein Gesamtpaket sämtlicher Massnahmen. Hierzu gehören insbesondere auch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe und der Ausbau der Bahninfrastrktur, vor allem für den Güterverkehr. Der Entwurf muss auch in fiskalischer Hinsicht überarbeitet werden; für den landesinternen Verkehr sind differenzierte Lösungen nötig.

Weitere Auskünfte

Wolfgang Fleischer, Ressort Verkehr Tel. 267 85 55 Wirtschafts- und Sozialdepartement