Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat im Anschluss an die im vergangenen März vom Grossen Rat beschlossene Ergänzung des Beamtengesetzes eine neue Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz genehmigt. Gleichzeitig hat er die bestehende Verordnung betreffend Wahl und Organisation der Disziplinarkommission im Hinblick auf die Behandlung von Beschwerden über sexuelle Belästigung in der kantonalen Verwaltung entsprechend ergänzt.
Mit der neuen Verordnung als Ergänzung zu den entsprechenden Regelungen im Beamtengesetz sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt an ihrem Arbeitsplatz vor sexueller Belästigung geschützt werden. Die Verordnung stellt die Beratung und Unterstützung sicher. Pro Personalbereich werden mindestens eine weibliche und eine männliche Vertrauensperson eingesetzt, die Betroffene zu Rate ziehen können. Ferner wird das formelle Beschwerdeverfahren geregelt.
Die Disziplinarkommission des Regierungsrates ist zuständig für alle Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie aussenstehenden Drittpersonen, die von Personen in der kantonalen Verwaltung sexuell belästigt worden sind. Die Kommission behandelt die Beschwerden und beantragt nach Abschluss der Untersuchungen allfällige Massnahmen. Die bestehende Verordnung betreffend die Wahl und Organisation der Disziplinarkommission wird mit den entsprechenden Verfahrensregeln ergänzt.