Vertrag mit Pflegeheim Sanapark wird vorzeitig aufgelöst
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat auf Antrag des Sanitätsdepartements beschlossen den Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Sanapark AG vorzeitig aufzulösen. Das Pflegeheim Sanapark kann nicht mehr garantieren dass die im Heim wohnenden schwerstpflegebedürftigen Erwachsenen gemäss Leistungsauftrag gepflegt und betreut werden.
Im Oktober 1996 schloss der Kanton Basel-Stadt mit der Sanapark AG einen Vertrag zur Betreuung und Pflege von maximal sechs schwerstpflegebedürftigen Erwachsenen ab; mit dem Vertrag verbunden war ein Leistungsauftrag, der die fachgerechte Pflege, Betreuung und Aktivierung jüngerer Schwerstpflegebedürftiger garantieren sollte. Zur Zeit wohnen noch fünf Schwerstpflegebedürftige sowie vier weitere pflegebedürftige Betagte im Sanapark.
In den letzten Wochen haben die zuständigen Fachstellen des Sanitätsdepartements und ein externer Experte das Pflegeheim mehrmals überprüft und mit den Heimbewohnerinnen und -bewohnern und ihren Angehörigen sowie mit Heimleitung und -trägerschaft zahlreiche Gespräche geführt. Dabei sind sie zum Schluss gelangt, dass die Sanapark AG die geforderte Betriebsstruktur für eine quatitativ gute Pflege und Betreuung trotz anderslautender Aussagen der Heimträgerschaft nicht mehr garantieren kann. Im Interesse der Heimbewohnerinnen und -bewohner wird der Vertrag zur Pflege Schwerstpflegebedürftiger deshalb vorzeitig auf Ende 1997 aufgelöst. Die Betroffenen werden im Felix Platter-Spital beziehungsweise in Alters- und Pflegeheimen ein neues Heim finden.