Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Villa am Sevogelplatz unter Denkmalschutz gestellt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Fin de siècle-Villa am Sevogelplatz ins Denkmalverzeichnis aufgenommen und sie damit vor einem möglichen Abbruch bewahrt. Die Nebengebäude wurden nicht unter Schutz gestellt.

Die Villa an der Hardstrasse 36 ist ein typisches Werk der Jahrhundertwende. Sie wurde 1882 vom Architekten Heinrich Tamm im Typus der Vorstadtvilla des Fin de siècle erbaut. Mit ihren eleganten roten Ziegelfassaden bildet sie einen stadtbekannten Blickfang am Sevogelplatz. Durch die Villa wird eine einmalige städtebauliche Platzsituation geprägt. Bereits im Rahmen der Zonenplanrevision in den Achtziger-Jahren wurden Teile des Ensembles am Sevogelplatz der Schutzzone zugewiesen. Für die Tamm-Villa wurde damals eine Eintragung ins Denkmalverzeichnis erwogen, aber nicht weiterverfolgt, weil die Villa nicht unmittelbar bedroht war.

Im Dezember 1995 wurde eine generelle Bauvorlage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Autoeinstellhalle an der Hardstrasse 36 publiziert. Dem Neubau müsste die Villa weichen. Dies bewog den Denkmalrat, die Unterschutzstellung erneut zu prüfen. Im Februar 1996 beantragte er dem Regierungsrat, die Villa ins Denkmalverzeichnis aufzunehmen. Im Bestreben, ein hervorragendes Ensemble der Architektur des 19. Jahrhunderts für Basel zu erhalten, ist der Regierungsrat der Empfehlung des Denkmalrats gefolgt.

Unter Schutz gestellt wurde allerdings nur die Villa selbst, nicht die Nebengebäude. Auf deren Areal kann grundsätzlich ein Neubau erstellt werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Thomas Morscher Tel. 267 84 44 Abteilung Kultur Erziehungsdepartement