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Volksinitiative für einen gerechten Teuerungsausgleich beim Staatspersonal soll für rechtlich zulässig erklärt werden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat die Anfang 1997 eingereichte Volksinitiative für einen gerechten Teuerungsausgleich beim Staatspersonal rechtlich für zulässig zu erklären.

Die im Januar 1997 eingereichte und mit 4'102 gültigen Unterschriften zustandegekommene Volksinitiative soll vom Grossen Rat für rechtlich zulässig erklärt werden. Es handelt sich um eine formulierte Initiative.

Die Volksinitiative verlangt eine degressive Gestaltung des Teuerungsausgleichs. Die Teuerung wird gemäss baselstädtischem Lohngesetz für das Staatspersonal in den Lohnklassen 1 bis 8 zu 100 Prozent ausgeglichen. Ab der Lohnklasse 9 bis zur Lohnklasse 28 wird die Teuerung nur noch degressiv ausgeglichen, nämlich ab Lohnklasse 9 mit einem Abzug von 0,25 Prozent beginnend, der pro Lohnklasse um ein Viertelprozent ansteigt und bei der höchsten Lohnklasse 28 nur noch 47,5 Prozent beträgt. Die Teuerung auf den Löhnen würde also mit dieser Initiative vor allem in den oberen Lohnklassen gegenüber der bestehenden Regelung noch weniger ausgeglichen.

Bei der rechtlichen Überprüfung wurde festgestellt, dass die Initiative keine Schlussbestimmung enthält, die den genauen Zeitpunkt festlegt, ab welchem der Teuerungsausgleich nach den neuen Bestimmungen der Intitiative zu berechnen wäre. Gemäss Initiativen- und Referendums-Gesetz dürfen an formulierten Initiativen sachlich unumgängliche Ergänzungen angebracht werden. Der Regierungsrat schlägt dem Grossen Rat deshalb vor, die Initiative um eine entsprechende Bestimmung zu ergänzen.

Anschliessend hat der Grosse Rat darüber zu befinden, ob er die Initiative den Stimmberechtigten sofort mit einer Empfehlung oder mit einem Gegenvorschlag unterbreiten oder ob er den Regierungsrat oder eine grossrätliche Kommission mit der weiteren Berichterstattung zur Ausarbeitung von Gegenvorschlägen beauftragen will.

Weitere Auskünfte

Urs W. Kamber, Dr. iur. Tel. 267 80 60 Rechtsabteilung Justizdepartement