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Weisung über die Raumbewirtschaftung in der kantonalen Verwaltung

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat zur Verbesserung der Raumbewirtschaftung eine kantonale Weisung genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt. Ziel der neuen Weisung ist eine möglichst gute Bewirtschaftung der von der kantonalen Verwaltung beanspruchten Räumlichkeiten bezüglich Bedarf Einheitlichkeit Sparsamkeit und Zweckmässigkeit.

Die Raumbewirtschaftung hat einen sehr sensiblen Bereich des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand. Während die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen grossen Teil ihres aktiven Lebens am Arbeitsplatz verbringen und diesen deshalb primär bezüglich Komfort und "Wohnlichkeit" beurteilen, ist der Arbeitsplatz für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein immer wichtiger werdender Kostenfaktor. Mit der nun in Kraft gesetzten Weisung für die kantonale Verwaltung sollen die Interessen beider Seiten miteinander in Einklang gebracht werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Werner Strösslin Tel. 267 99 15 Vorsteher Zentralstelle für staatlichen Liegenschaftsverkehr